Zugegebenermaßen: Der Name “Alleinauftrag” verrät schon ein wenig, worum es sich hier handelt – nämlich den exklusiven Vertrag zwischen Makler und Eigentümer. Letzterer beauftragt den jeweiligen Makler also “exklusiv”. Der Alleinauftrag ist damit auch das direkte Gegenstück zum Allgemeinauftrag.
Definition und Unterscheidung beim Alleinauftrag
Mit dem Alleinauftrag durch den Eigentümer erhält der Makler Rechte und Pflichten. Sein Recht ist, die Immobilie exklusiv vermarkten zu dürfen. Seine Pflicht hingegen ist, die vereinbarten Dienstleistungen auch wirklich zu erbringen und sein Möglichstes zu leisten, um einen Verkauf zu fairen Konditionen zu erreichen. Insgesamt ist sowohl beim Allgemein- als auch Alleinauftrag eine vertragliche Beauftragung erforderlich, denn Makler dürfen sich nicht ohne Einverständnis in den Vermarktungsprozess einschalten.
Im Detail wird noch zwischen einem “einfachen” und einen “qualifizierten” Alleinauftrag differenziert. Bei einem qualifizierten Alleinauftrag sichert sich der Makler das exklusive Vermarktungs- und Verkaufsrecht nicht nur gegenüber anderen Wettbewerbern, sondern auch dem Eigentümer selbst. Der darf die Immobilie dann also nicht “einfach” im privaten Rahmen veräußern. Der Makler hingegen macht sich bei einem qualifizierten Alleinauftrag schadensersatzpflichtig, wenn er nicht den Verkauf der Immobilie mit maximalen Mitteln vorantreibt.
Welche Vorteile für Eigentümer bringt ein Alleinauftrag?
Viele Hände führen nicht unbedingt zu einem besseren oder schnelleren Ergebnis. Nicht grundlos heißt es in der Küche: “Viele Köche verderben den Brei”. So ist es auch in der Welt der Immobilien. Eigentümer unterliegen manchmal dem Trugschluss, möglichst viele Makler mit der Vermarktung zu beauftragen, würde den möglichen Verkaufswert steigern oder den Verkaufsprozess beschleunigen. In der Praxis ist das aber nicht so, denn aus Sicht des Maklers ist es vorteilhafter, wenn er einen Alleinauftrag erhält und sich somit voll und ganz der Immobilie widmen kann, ohne dass andere Immobilienmakler “dazwischenfunken” oder er um den Lohn seiner geleisteten Arbeit fürchten muss.
Ein Alleinauftrag schafft Sicherheit für Eigentümer und Makler gleichermaßen. Eigentümer können sich nach Beauftragung zurücklehnen. Mit den notwendigen Unterlagen und Informationen ausgestattet, geht der Makler zielstrebig seiner Arbeit nach. Weitere Makler, aus Eigentümersicht, zu kontaktieren und den ganzen Prozess noch mehrfach zu durchlaufen, ist nicht notwendig – das spart viel Zeit. Der Makler hat ein wirtschaftliches Interesse an einem erfolgreichen Verkaufsprozess. Er weiß, aufgrund des Alleinauftrages, dass er sicher ein Honorar beim Verkauf erhält.
Flexibilität auch bei einem Alleinauftrag erhalten
Manchmal wird die Vertragslaufzeit von Eigentümern als Nachteil empfunden, da die Immobilie über diesen Zeitraum fest an den exklusiv beauftragten Makler gebunden ist. Auch hier gibt es aber Spielraum in der Vertragsgestaltung, wobei der Makler natürlich realistisch genügend Zeit benötigt, um das Vermarktungs- und Verkaufskonzept durchzusetzen.