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Handschlag über Mietvertrag

Der Mietvertrag: Das müssen Sie als Vermieter unbedingt dazu wissen

Der zwischen Ihnen als Vermieter und dem Mieter geschlossene Mietvertrag wird Sie mitunter über viele Jahre als schriftliche Verpflichtung und obligatorische Verbindung zueinander begleiten.

Umso wichtiger, sich am besten schon vor der aktiven Mietersuche näher damit zu befassen. Wir zeigen Ihnen mit diesem Blogbeitrag, worauf es ankommt und was für Sie wichtig ist.

Diese Angaben dürfen nicht fehlen

Damit der Mietvertrag überhaupt rechtlich Bestand hat, gehören diese grundlegenden Angaben hinein:

  • Name und Anschrift von Vermieter und Mieter
  • persönliche Informationen zum Mieter, beispielsweise Personalausweisnummer, Geburtsort und -tag
  • Angaben zur eigentlichen Mietsache, samt Adresse, Lage der Wohnung und zusätzlich nutzbare Flächen
  • vereinbarte Kaltmiete, dazu Aufschlüsselung der Nebenkosten und Gesamt-/Warmmiete
  • Angaben zur Dauer des Mietverhältnisses (ob befristet oder unbefristet)

Weiterhin ist im Mietvertrag auch die Höhe der Kaution vereinbart. Diese beziffert sich dem Gesetzgeber nach auf maximal drei Nettokaltmieten, wobei Sie diese Höhe nicht zwangsläufig ausschöpfen müssen.

Ein Mietvertrag sorgt für die Zukunft vor

Mit Zukunft ist hier aus Sicht der Vermieter ein wichtiger Umstand gemeint: Die etwaige Anpassung der Miete. Dazu bieten sich verschiedene Möglichkeiten an. Staffelmietverträge und Indexmieten sind für Vermieter Optionen, um die Miete fortlaufend steigern zu können – unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, Maximalhöhen und Fristen. Folglich sind sie aus Sicht der Mieter entsprechend unbeliebt und können zu einer reduzierten Nachfrage führen.

Ohne diese Klauseln für Index- oder Staffelmieten sind Erhöhungen ebenfalls möglich, müssen aber nachvollziehbar begründet werden.

Ebenfalls gehört aus Sicht vieler Vermieter eine Klausel für Kleinreparaturen in den Mietvertrag. Dann sind anfallende Kosten bis 100 Euro vom Mieter zu tragen, aber eben nur, wenn sich diese Klausel im Mietvertrag befindet. Beachten Sie, dass zahlreiche in der Vergangenheit typische Mietvertragsklauseln mittlerweile für nichtig erklärt wurden, beispielsweise solche mit starren Renovierungsintervallen im Laufe der Jahre oder solche zum generellen Verbot einer Haustierhaltung.

Mietverträge müssen vorab möglichst viel Klarheit schaffen

Diese Klarheit bezieht sich auf die komplette Mietsache. Existiert beispielsweise ein Dachboden, der vom Mieter genutzt werden darf – oder eben nicht? Dann sollte das im Mietvertrag stehen. Hat die Wohnung im Erdgeschoss einen angeschlossenen Garten? Dann muss der Mietvertrag regeln, ob und in welchem Umfang dieser vom Mieter (mit-)genutzt werden darf. Gibt es einen Stellplatz zur Wohnung? Der Mietvertrag muss schriftlich dokumentieren, welcher Stellplatz das genau ist – und ob dafür separat zu zahlen ist oder ob dieser bereits durch die Miete beglichen wird.

Wie Sie sehen, sind Mietverträge immer individuell und müssen zur Immobilie sowie Ihren Vorstellungen als Vermieter zur Nutzung entsprechen. Wir helfen Ihnen an dieser Stelle gern weiter: Kontaktieren Sie uns!

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