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Mann unterschreibt Vertrag

Diese Informationen gehören ins Übergabeprotokoll

Das Übergabeprotokoll ist keine reine Formalität, sondern eine wichtige Sicherheit für Mieter, Vermieter, Käufer und Verkäufer. Es hält, vereinfacht ausgedrückt, den Zustand der Wohnung oder des Hauses fest – mitsamt allen Mängeln, Schäden und besonderen Ausstattungen, die an den neuen Eigentümer oder Mieter übergehen. Für Mieter ist das Übergabeprotokoll wertvolle Sicherheit, um nicht später für bereits beim Einzug vorhandene Schäden verantwortlich gemacht zu werden. Beim Eigentümerwechsel ist es aber nicht minder wichtig.

Zur gesetzlichen Situation

Es existiert kein Gesetz, das ein Übergabeprotokoll vorschreibt. Folglich bestehen keine gesetzlichen Vorgaben, was die darin befindlichen Informationen anbelangt. Umso wichtiger wird damit, dass alle involvierten Parteien genau hinschauen und sich gegenseitig über die Informationen, die im Übergabeprotokoll schriftlich festgehalten werden, verständigen.

Grundlegende Angaben im Übergabeprotokoll

Zunächst gehören in das Übergabeprotokoll speziell bei einer Vermietung alle grundlegenden Informationen:

  • Name und Anschrift von Mieter und Vermieter
  • Informationen zur Immobilie
  • Datum der Übergabe
  • Datum zur Anfertigung des Übergabeprotokolls
  • Aufnahme von Inventar

Besonders wichtig: Beim Einzug (oder Kauf) übernommene Mängel sollten vollständig in dem Übergabeprotokoll dokumentiert werden. Ist beispielsweise eine Tür beschädigt und dieser Schaden nicht festgehalten, könnte ein Mieter bei einem späteren Auszug für eben diesen verantwortlich gemacht werden – mitsamt den finanziellen Verpflichtungen, die damit einhergehen. Selbiges gilt bei einem Eigentümerwechsel: Sind einige Dachziegel am Haus lose und wird die Immobilie so übergeben, sollte das im Übergabeprotokoll stehen. Anderenfalls könnte der Käufer später nachträglich die Reparatur vom Verkäufer verlangen und behaupten, der Schaden wäre verschleiert worden.

Weitere typische Mängel, die in einem Übergabeprotokoll zu finden sein sollten:

  • gesprungene Fliesen
  • Kratzer und Beschädigungen an Hartböden
  • Mängel einer Einbauküche
  • kaputte oder fehlende Sockelleisten
  • signifikante Schäden an der Tapete
  • beschädigte Türen, Türrahmen, Fenster oder Fensterrahmen
  • kaputte Ausstattung, die eigentlich zur Immobilie gehört, beispielsweise nicht funktionierende Lüftungsanlagen oder Heizkörper

Zur Abrechnung und späteren Übergabe notwendige Informationen

Zu einer Wohnung oder einem Haus gehört mehr als nur ein Dach und ein paar Wände. Das muss das Übergabeprotokoll widerspiegeln, vergessen Sie daher nicht solche Informationen:

  • Anzahl und Art der ausgehändigten Schlüssel
  • Zustand des Kellers
  • Zählerstände für Gas, Wasser und Strom beziehungsweise den Füllstand der Ölheizung

Einsatz vom Übergabeprotokoll beim erneuten Mieterwechsel

Mieter sind verpflichtet, die Wohnung beim Auszug in dem im Mietvertrag vereinbarten Zustand zu übergeben – das bedeutet normalerweise besenrein. Haben sie während ihrer Mietdauer Schäden verursacht, sind diese zu beheben. Die oftmals starren Renovierungsklauseln aus Mietverträgen sind hingegen unwirksam und müssen von Mietern nicht eingehalten werden.

Hier kommt nun das damals erstellte Übergabeprotokoll ins Spiel: Schäden, die dort festgehalten sind, müssen nicht ausgebessert werden. Eben deshalb ist es so wichtig, dieses gründlich und vollständig anzulegen.

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