Mit Ihrer vermieteten Immobilie nehmen Sie eine duale Stellung ein: die als Eigentümer sowie jene als Vermieter.
Letzterer hat seine ganz eigenen Rechte und Pflichten, die Sie kennen sollten, besonders wenn Sie planen, erstmals zu vermieten. Wir möchten Ihnen mit diesem Blogbeitrag einen Einblick geben.
Diese Rechte haben Sie als Vermieter
Das wohl wichtigste Recht zuerst: Sie haben Anspruch auf eine Mietzahlung, die vollständig und rechtzeitig vom Mieter in der vereinbarten Höhe überwiesen wird. Des Weiteren dürfen Sie eine Mietkaution verlangen, die im Ernstfall nach Auszug des Mieters für von ihm verursachte Schäden aufkommt. Beachten Sie: Maximal erlaubt der Gesetzgeber drei Nettokaltmieten als Kaution.
Frühestens 15 Monate nach Einzug dürfen Sie die Miete steigern, sofern rechtliche Grenzen und Fristen eingehalten werden. Die Mieterhöhung gehört begründet beispielsweise mit in der Zeit erfolgten Modernisierungen oder einer starken Steigerung der ortsüblichen Vergleichsmieten. Sie haben außerdem unter bestimmten, sehr strikten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Kündigung auszusprechen. Dabei sind ebenfalls Fristen zu wahren, lediglich Extremfälle erlauben eine fristlose Kündigung.
Sie erhalten als Vermieter zudem das Recht, verschiedene Nebenkosten auf den Mieter umzuschlagen und gegebenenfalls eine Nachzahlung einzufordern – beachten Sie hierzu auch die damit einhergehenden Pflichten im folgenden Abschnitt. Sie haben nach Begründung und unter vorheriger Absprache die Möglichkeit, die Immobilie trotz des geltenden Hausrechts des Mieters zu besichtigen – zum Beispiel um gemeldete Mängel vor Beauftragung eines Dienstleisters zu begutachten.
Bedenken Sie diese zu erfüllenden Pflichten
Selbstverständlich müssen Sie die Mietsache dauerhaft dem Mieter zugänglich machen, inklusive aller Schlüssel sowohl für die eigentliche Wohnung oder das Haus als auch beispielsweise den Briefkasten. Zudem sind Sie der Instandhaltung verpflichtet, unter anderem wenn Reparaturen an Heiz- oder Wasseranlagen anfallen. Ebenso müssen Sie nach Fristsetzung die Behebung eines legitimen, gemeldeten Mangels veranlassen. Die Kosten dafür müssen Sie in der Regel ebenfalls tragen.
Die Ausnahme bilden sogenannte Kleinreparaturen. Klauseln dahingehend, mitsamt Höchstgrenzen von 75 bis 100 Euro, müssen im Mietvertrag festgehalten sein, anderenfalls kommen Sie für diese als Vermieter auf.
Sie sind verpflichtet, dem Mieter einmal jährlich eine detaillierte Betriebskostenabrechnung zukommen zu lassen. Bestehen Ansprüche auf eine Nachzahlung, sind selbige an diese gebunden. Eine nachträgliche Einforderung, wenn mehr als ein Jahr vergangen ist, ist nicht möglich. Laut Gesetzgeber unterstehen Sie zudem der Verkehrssicherungspflicht. Anlagen wie Balkone oder Aufzüge müssen also sicher sein und gegebenenfalls regelmäßig gewartet werden. Die Beheizungspflicht obliegt ebenfalls dem Vermieter: Der Mieter muss in der Lage sein, die Räume auf mindestens 20 °C zu heizen.
Sie haben noch Fragen oder möchten vermieten? Das Team von 9045 REAL ESTATE hilft Ihnen gerne: Von der Mietersuche und Bonitätsprüfung bis zur Ausarbeitung eines Mietvertrags!