Die möblierte Vermietung einer Wohnung ist in den vergangenen Jahren zum Mittel der Wahl vieler Eigentümer geworden. Um herauszufinden, ob sich das einerseits für Sie finanziell lohnt und sich andererseits mit Ihren Vorstellungen deckt, sind die Eigenheiten, Vor- sowie Nachteile einer möblierten Vermietung vorab zu analysieren – wir helfen Ihnen mit diesem Blogbeitrag dabei!
Gesetzliche Vorgaben bei der möblierten Vermietung
Zunächst ist zu berücksichtigen, dass nicht pauschal jede Form von Einrichtung automatisch in einer “möblierten Wohnung” resultiert. Der Gesetzgeber gibt vor, dass dafür mindestens 50 % aller erforderlichen Einrichtungsgegenstände vorhanden sein müssen – was beispielsweise Sofas, Schränke, Kommoden, Teppiche, Wasch- und Spülmaschine, ein Bett und diverse Großgeräte sein können. Befinden sich aber beispielsweise nur ein Schrank und ein Bett in einer 2-Zimmer-Wohnung, gilt diese entsprechend nicht als möbliert.
Möblierte Wohnungen sind nicht pauschal von der Mietpreisbremse ausgenommen, außer es handelt sich lediglich um ein möbliertes Zimmer oder die Wohnung wird nur auf Zeitbasis (vorübergehend) vermietet. Sofern einer dieser Punkte zutrifft oder es sich generell um eine neue, erstmals nach dem 1.10.2014 vermietete Wohnung handelt, ist eine Orientierung an den ortsüblichen Höchstgrenzen nicht zu berücksichtigen.
Argumente für eine möblierte Vermietung
Das offensichtliche Argument: Die Wohnung lässt sich mit einer inkludierten Einrichtung teurer vermieten, zumal Sie die Anschaffung der Einrichtung als Werbungskosten steuerlich geltend machen können. Sofern das jeweilige Möbelstück weniger als 800 Euro netto kostet, lässt es sich als GWG sogar im selben Steuerjahr vollständig absetzen – ansonsten erfolgt eine Abschreibung nach AfA-Tabelle. Außerdem sprechen Sie mit möblierten Wohnungen oftmals eine andere Zielgruppe an. Es ist also auch eine gute Lösung, wenn Sie Ihre Wohnung in der Vergangenheit nur schwer oder mit größerem Zeitaufwand vermieten konnten.
Besonders lohnt sich eine möblierte Vermietung für Sie, wenn Sie aufgrund des Möblierungszuschlags höhere laufende Einnahmen generieren und keine Probleme haben, in der Region neue Mieter zu finden.
Was spricht gegen eine möblierte Vermietung?
Wer möbliert vermieten möchte, hat zunächst erst einmal mehr Aufwand – schließlich muss man sich ein schönes Einrichtungskonzept überlegen, das Mieter anspricht und außerdem die Möbel dafür beschaffen. Am Anfang führt die Anschaffung zudem zu höheren Erstausgaben. Sie sollten also abwägen, ob Sie die Zeit haben, die Wohnung herzurichten und ob nach dem Immobilienkauf noch genügend freies Kapital für die Einrichtung vorhanden ist.
Wir beraten angehende Vermieter gern detailliert, ob sich die Wohnung für eine möblierte Vermietung empfiehlt – kommen Sie auf uns zu!