Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 28.08.2021)
Mit der Verwendung dieses Exposé’s erkennt der Empfänger die nachstehenden Bedingungen an. Als Bestätigung des Erhaltes dieses Exposés gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns oder dem Eigentümer. Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Die objektbezogenen Angaben basieren auf den Informationen des Verkäufers. Lagespezifische Angaben basieren auf Fachzeitschriften o.ä. und geben keinerlei Garantie für die tatsächliche Wert- und Wertsteigerungssituation. Irrtümer vorbehalten. Die Bekanntgabe der Objektadresse geschieht unter ausdrücklichen Hinweis auf unsere Provisionsforderung im Falle des Ankaufs. Unsere Immobilienberatung erfolgt von einem professionellen Team mit mehr als 30-jähriger Erfahrung.
Nachfolgend finden Sie unsere Vergütungsstruktur für unsere Immobilienvermittlung. Es werden keine Gebühren für Kunden, die Immobilien von uns mieten erhoben. (die Gebühren werden nur vom Immobilien-Eigentümer gezahlt).
Provision für Immobilien zum VERKAUF
Im Fall von Kauf und Verkauf eines Objektes (Share- und Asset-Deal) werden die Provisionen für unsere Immobilienberatung von Seiten des Verkäufers und des Käufers basierend auf dem notariell beurkundeten Kaufpreis wie folgt gezahlt:
Kaufpreis bis zu 5 Millionen Euro: 4,00% zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
Kaufpreis von 5 bis 10 Millionen Euro 3,50% zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
Kaufpreis von 10 bis 15 Millionen Euro: 3,00% zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
Kaufpreis von 15 bis 20 Millionen Euro: 2,50% zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
Kaufpreis über 20 Millionen Euro: 2,00% zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
Provision für Immobilien zur MIETE
Im Falle ein Luxushaus zur Miete werden nur Provisionen seitens des Besitzers der Luxushaus fällig. Das heisst, nehmen Sie von uns Ihr Luxushaus zur Miete werden keine Provisionen fällig!
Der Vermittlungsauftrag wird von uns mittels Unterzeichnung eines besonderen Dokuments bzw. in Ermangelung durch Beanspruchung der in unserer Website, sowie in unseren Immobilien-Exposés und den entsprechenden Klauseln aufgelisteten Dienstleistungen, erteilt.
Unsere Provision wird zum Zeitpunkt der Formulierung zur Zustimmung des Kaufes zwischen Verkäufer und Käufer (bzw. mit der seitens der das Verkaufsversprechen abgebenden Partei vorgenommenen Unterzeichnung zur Annahme des von der kaufenden Partei vorgelegten Kaufvorschlags) als fällig, verschuldet und einlösbar betrachtet.
9045 REAL ESTATE GmbH und ihre Immobilienagenten sowie Kooperationspartner haben daher das Recht, unverzüglich beim Eintreten des genannten Falls die Zahlung der Immobilien Provision zu verlangen.
Immobilien Steuern und Anschaffungskosten
Die Registersteuer, die Kosten für den Notar- und die Katastergebühren sowie Hypothekensteuern gehen zu Lasten des Käufers.
Jede Verantwortung in Bezug auf die in der Seite aufgeführten Informationen weist die 9045 REAL ESTATE GmbH zurück, solange diese von der verkaufenden Partei und/oder den eigenen Fachleuten stammen. 9045 REAL ESTATE GmbH betrachtet diese Informationen als wahrheitsgemäß und übernimmt keinerlei Verantwortung hinsichtlich ihrer Aktualität sowie eventueller Auslassungen oder Ungenauigkeiten.
Es bleibt dabei, dass die verkaufende Partei, rechtlich durch die Verpflichtungen gegenüber der 9045 REAL ESTATE GmbH geschützt, die Möglichkeit behält, die Immobilie an Dritte zu verkaufen, bis zur Unterzeichnung zur Annahme des vom Käufer vorgelegten Kaufvorschlags. Diesbezüglich ist verpflichtend zu nennen, ob das von 9045 REAL ESTATE GmbH vorgeschlagene Objekt von ihm bereits im Vorfeld besichtigt worden war. Für alles, was hier nicht behandelt worden ist, gelten die Vorschriften des Deutschen, Österreichischen, Italienischen, Schweizer, Französischen und Spanischen Recht (wo die Immobilie sich befindet) und gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Natürlich begleitet unser Team Sie in der Phase der Mietnahme, um den reibungslosen Verlauf der bürokratischen und steuerlichen Abläufe zu gewährleisten.
Kommt zwischen dem Empfänger und dem Eigentümer des angebotenen Objekts oder dessen Rechtsnachfolger ein anderes als das ursprünglich vorgesehene oder ein weiteres Geschäft zustande, oder erwirbt der Empfänger eines der nachgewiesenen Objekte im Wege der Zwangsversteigerung, so sind die vorstehend aufgeführten Provisionen ebenfalls zu zahlen. Wir haben auch dann Anspruch auf eine Provision, wenn infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objekts vollzogen wird. Die für die Anmietung oder Pacht gezahlte Provision wird in diesem Fall angerechnet.
Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Tagen, unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Unterlässt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an.
Unsere Mitteilungen und Unterlagen sind nur für den Empfänger persönlich bestimmt. Im Falle der Weitergabe haftet der Empfänger sowohl für die Käufer- als auch für die Verkäuferprovision, sofern wir diese nicht von den Vertragschließenden erhalten. Die Provision wird bei Abschluss des Vertrages fällig, der sich aus der Weitergabe ergeben sollte.
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese. Wir sind uneingeschränkt berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil tätig zu werden. Der Makler haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei. Erfüllungsort und -sofern der Empfänger Vollkaufmann ist- Gerichtsstand ist der Ort des Objektes. Auf das Vertragsverhältnis ist das entsprechende Recht anzuwenden.
Alle Prospekte dienen zur Information und stellen kein vertragliches Angebot dar. Alle Angaben beruhen auf Angaben der Eigentümer. Für Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten. Mögliche behördliche Auflagen können die Planung und Quadratmeterzahlen verändern. Die Gebäudeabbildungen sind Darstellungen aus der Sicht des Illustrators.
Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
Der Interessent erklärt hiermit seine ausdrückliche Einwilligung für Telefonanrufe und Kontaktaufnahme per SMS, Fax und Email zum Zwecke der Beratung und Information zu Immobilienangeboten. Eine Weitergabe zu anderen Zwecken wird ausgeschlossen. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
Erläuterung zur Berechnung der Wohnfläche nach italienischem Recht
Die Berechnung der Wohnfläche umfasst im Gegensatz zu der in Deutschland gängigen Berechnung auch das Mauerwerk. Die sog. „superficie commerciale“ ist mit der Wohn-/Nutzfläche in Deutschland vergleichbar. Der Berechnung erfolgt nach den offiziellen Schlüsseln für die Anrechnung.