So umfangreich und kapitalintensiv wie der Verkauf einer Immobilie, so vollzählig sollten auch die daran gebundenen Unterlagen und Dokumente sein. Einige davon sind seitens des Gesetzgebers zwangsläufig vorgeschrieben, andere könnten Kaufinteressenten aus berechtigtem Interesse nachfragen. Daher möchten wir Ihnen einen Überblick geben, wie sich die Verkaufs- und Unterlagenmappe aufbaut.
Pflicht-Dokumente
Die nachfolgenden Dokumente sind besonders wichtig und vorgeschrieben, außerdem wird zwangsläufig jeder potenzielle Käufer sie einsehen wollen und müssen. Dazu gehören der aktuelle Grundbuchauszug sowie die Flurkarte. Letztere kommt vom zuständigen Katasteramt, der Grundbuchauszug vom regionalen Amtsgericht der Gemeinde. Außerdem benötigen Sie außer bei unter Denkmalschutz stehenden Immobilien, einen validen Energieausweis – fehlt dieser, drohen empfindliche Geldstrafen in Höhe von bis zu 15.000 Euro.
Außerdem sollte eine Kopie der Bauakte mitsamt ihren einzelnen Bestandteilen (Baupläne, Baubeschreibung und Genehmigungsurkunde) vorliegen. Einen Grundriss, der idealerweise modern und verständlich über den Aufbau der Immobilie informiert, sollte ebenso vorhanden sein wie eine nachvollziehbare und korrekte Wohnflächenberechnung. Letztere unterliegt gesetzlichen Vorschriften und muss daher zwangsläufig zu 100 % exakt sein, anderenfalls können im weiteren Verlauf Rechtsstreitigkeiten drohen.
Unterlagen zum Notartermin
Die eben genannten Dokumente überschneiden sich mit denen, die beim Notar notwendig werden. Abseits davon sollten Sie noch diese mitbringen:
- aktueller Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
- der aktuelle Bescheid über die zu zahlende Grundsteuer
- Versicherungsunterlagen beispielsweise für eine Gebäudeversicherung
- gegebenenfalls Nachweise, sofern Lasten aus dem Grundbuch gelöscht werden
Trafen Sie mit der Käuferpartei individuelle Vereinbarungen, zum Beispiel mit Hinblick auf übernommene Einrichtungsgegenstände, sollten diese ebenfalls Bestandteil des Vertrages ein.
Hilfreiche Unterlagen bei der Übergabe nach dem Verkauf
Verkäufer unterliegen keiner gesetzlichen Pflicht, weitere Unterlagen nach dem Verkauf zu übergeben, aber üblich ist das in der Praxis dennoch. Gemeint sind damit vor allem Garantiebescheinigungen und Wartungsverträge, zum Beispiel für die installierte Heizungsanlage. Hat das Grundstück einen Pool/Brunnen, sollten Sie dem Käufer natürlich auch dafür Gebrauchsanweisungen und gegebenenfalls noch aktive Versicherungspolicen übergeben. Das sorgt für eine reibungslose Übergabe der Immobilie.
Unterlagen, wenn Sie eine Eigentumswohnung verkaufen
Da sich Ihre eigene Eigentumswohnung in der Regel in einem Mehrfamilienhaus mit verschiedenen Eigentümern befindet, die wiederum über weitere Investitionen zusammen entscheiden, sollten Sie die letzten Protokolle der Eigentümerversammlungen einholen. Für Käufer ist es wichtig zu wissen, welche Beschlüsse für die Zukunft mitunter schon abgesegnet sind, da sich für neue Eigentümer dadurch ein finanzieller Mehraufwand ergeben kann. Sofern Sie vermieten, ist auch der aktuelle Mietvertrag auszuhändigen, denn den Mieter “übernimmt” der neue Eigentümer in den meisten Fällen.
Natürlich begleiten wir Sie auf diesem Weg und sorgen dafür, dass alle Unterlagen, die für Ihre Immobilie notwendig sind, auch vollzählig und in korrekter Form vorliegen.