Eigentümer von Grundstücken und Immobilien werden häufig mit Begrifflichkeiten konfrontiert, die im allgemeinen Sprachgebrauch nur wenig Verwendung finden. Baulasten und Altlasten gehören mit Sicherheit dazu und sind quasi exklusiv in der Immobilienwirtschaft anzutreffen. Daher zeigen wir in diesem Blogbeitrag, was die Begriffe bedeuten und welche Auswirkung sie haben.
Was sind Baulast und Altlast?
Beide Begriffe geben anhand ihrer Wortzusammensetzung erste Anhaltspunkte zur Definition.
Existiert eine Baulast auf dem Grundstück, ist dieses gegenüber der zuständigen Behörde mit einer Verpflichtung belastet. Diese rechtlichen Verpflichtungen sind unabhängig vom Eigentümer bindend. Sie bleiben also fortbestehen, selbst wenn der Eigentümer durch einen Verkauf wechselt. Baulasten werden von Eigentümern freiwillig gewährt und gehen sowohl mit Rechten als auch mit Pflichten einher. In Verbindung mit der Baulast müssen Eigentümer also bestimmte getroffene Vereinbarungen dulden, zugleich existieren Vorgaben, was durchgeführt werden darf und muss sowie was zu unterlassen ist.
Eine Baulast muss kein negativer Aspekt sein. Sie ermöglicht auch dann eine Bebauung, wenn eigentlich keine möglich wäre. Es gibt eine Reihe von verschiedenen Baulasten zum Beispiel:
- Abstandsflächenbaulast
- Anbaulast
- Erschließungsbaulast
- Stellplatzbaulast
- Spielflächenbaulast
Die Altlast ist begrifflich zwar ähnlich, beschreibt aber einen anderen Umstand. Gemeint sind hier Flächen, welche durch eine Nutzung in der Vergangenheit auf umweltschädliche Weise verändert wurden. Auf dem Grundstück ruht also eine alte Last im Sinne eines negativen Effekts. Da die gesetzlichen Vorgaben zur Mindestqualität des Bodens mitunter nicht mehr erfüllt werden, ist die Nutzung eingeschränkt. Zu beachten ist an dieser Stelle, dass bereits eine Vermutung auf eine Altlast ausreicht, um das Grundstück als solches zu führen, selbst wenn diese bisher nicht nachgewiesen wurde.
Welchen Effekt haben diese Lasten für Käufer und Verkäufer?
Eine Baulast kann sich sowohl wertsteigernd als auch -mindernd auswirken. Umso wichtiger ist es, möglicherweise bestehende Baulasten zu erfassen und die Auswirkung dieser von einem Fachmann prüfen zu lassen. Wir berücksichtigen etwaige Baulasten natürlich bei unseren Wertermittlungen und besprechen mit Ihnen gemeinsam, welche wirtschaftlichen und praktischen Auswirkungen diese nach sich ziehen.
Bei einer Altlast ist die Situation komplexer. Schon ein begründeter Verdacht reicht aus, um den Grundstückswert negativ zu beeinflussen. Erschwerend kommt bei Altlasten hinzu, dass diese von speziell ausgebildeten Ingenieuren und Umweltinstituten geprüft werden müssen, was mit entsprechenden Kosten einhergeht. Liegt tatsächlich eine Altlast vor, muss diese nach gesetzlichen Vorgaben beseitigt werden, bevor das Grundstück überhaupt für die Bebauung geeignet ist. Ein Vorteil für Eigentümer: Nach bewiesener Beseitigung der Altlast können die Kosten dem dadurch erlangten Wertzugewinn gegengerechnet werden.